Das soziale Hilfsnetzwerk für Familien in Not und Helfer

Bist du schon dabei?

Helfe Familien in Not oder lasst Euch helfen

Das moderne Hilfsnetzwerk für Not leidende Menschen

 

Hilfe und Spenden für Familien / Menschen in Not.

Helfer werden und Anerkennung erhalten.

Zahlreiche Informationen und Hilfestellungen.

 

Erzählt uns Eure Lebensgeschichten und lasst Euch helfen.

 

Tauscht Erfahrungen aus.

Wichtige Anlaufstellen mit Bewertungen und Kommentaren.

Viele weitere Funktionalitäten, lasst Euch überraschen.

 

Zusammen schaffen wir es Euch aus der Notlage zu helfen.

Interview mit dem Gründer des Portals FAMIDN.de
Wie bist du auf die Idee gekommen,  ein Portal ins Leben zu rufen?

 

Timo Niedling:

Ich habe mir Anstöße in einigen TV Sendungen aufschnappen können. Unter anderen die Sendungen in Richtung Schuldnerberatung oder Vera Int-Veen in Helfen mit Herz. Ich habe mir Gedanken gemacht, wie ich ein Internetportal aufsetzen kann, welches eine große Gemeinschaft bildet. Wo Helfer und hilfs- bedürftige Personen zusammentreffen.

 

Was für eine Entwicklungsarbeit steckt hinter diesem Projekt?

 

Timo Niedling:

Also ich selber habe die Entwicklungsarbeit und die damit verbundenen Kosten sehr unterschätzt. Aber ich denke wir sollten hier mehr das Ergebnis in Betracht ziehen. Wir haben nun ein sehr großes Portalsystem was die Grundlage schafft, um professionell und zielstrebig das ins Auge genommene Ziel zu erreichen. An dieser Stelle möchte ich mich an die Programmierer und vor allem an meinem Projektbetreuer Herrn Christian Hesselmann von der Firma HPNW bedanken. Nach vielen langen Telefonaten haben wir gemeinsam die Lösung erarbeitet und sind zusammen an dieses Ziel angelangt. Nun heißt es nur noch dieses Internetportal weiter in der Öffentlichkeit zu publizieren.

 

Was genau möchtest du mit diesem Internetportal abbilden?

 

Timo Niedling:

Mein Ziel ist es ein themenbezogenes „social network" aufzubauen. Das Thema ist hier natürlich Familien / Menschen in finanzschwacher Lage. Ich möchte mit diesem Netzwerk alle Personen zusammenführen, um eine gemeinschaftliche große Kommunikationsplattform zu erschaffen. Hier ist es möglich sich selbst darzustellen, seine Lebensgeschichte niederzuschreiben oder per Video hochladen, Erfahrungen auszutauschen und vieles mehr. Alles Rund um das Thema Menschen in Not. Von Schulderberatungsstellen bis zu Hilfestellungen bei Krankheitsverläufen.

Alles ist möglich. Aktive, passive Hilfe vor Ort. Vieles ist denkbar und wird umgesetzt.

Hier sollen etliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, aktive Helfer die einen Menschen in Not helfen, spendet, Dienstleitung oder Handwerksleistung kostenlos angeboten werden. Es gibt viele weitere Funktionen u. a. Fotos hochladen, Pinnwand, Chat, Gruppen erstellen und werden weiter ausgebaut. Lasst euch von den Funktionen überraschen, es lohnt sich.

In erster Linie stehen die Menschen und Familien in Not, die aus ihrer jetzigen Notlage befreit werden sollen im Mittelpunkt. Gemeinsam können wir das sogar aktiv erreichen.

 

Wo siehst du das Portal FAMIDN in den nächsten 2 Jahren?

 

Timo Niedling:

Das Projekt steht und fällt mit den Usern. Ich selber habe viel Geld in dieses Projekt gesteckt. Natürlich hat Herr Christian Hesselmann von der HPNW das Projekt noch finanziell günstig gestaltet, aber wir reden hier trotzdem von einer 4stelligen Summe. Auch meine finanziellen Mittel sind begrenzt.

Das Projekt soll das größte themenbezogene social network werden, was tatsächlich Menschen und Familien in der finanzschwachen sozialen Unterschicht aus ihrer jetzigen Notlage befreit. Wenn einige Sponsoren eingehen, um dieses Projekt zu unterstützen, gehe ich davon aus, dass wir nicht nur Onlinemarketing betreiben können, sondern auch Werbung vor Ort durchführen könnten.

Ich lasse mich von der Entwicklung dieses Portals überraschen. Ich denke hier sehr positiv und das wir sogar kurzfristig ein sehr hohen Zulauf erhalten werden. Da es so ein Projekt bislang noch nicht gibt. Eine neue Chance für alle Menschen und Familien, die in einer Notlage sind oder anderen Menschen helfen können.

 

Wir bedanken uns für das Interview Herr Niedling und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und das du mit diesem Projekt vielen Menschen helfen kannst.

 
Nebenkosten: die zweite Miete
Was in die Nebenkostenabrechnung gehört und was nicht. Reparaturkosten sind nicht zulässig.

 

Kamen (wb). Die "zweite Miete" - korrekter mit "Betriebskosten" bezeichnet - steigt von Jahr zu Jahr; unter anderem den Strom- und Gaslieferanten sei Dank. Unabhängig davon: Viele verstehen das Fach-Chinesisch ihrer Betriebskostenabrechnung nicht mehr, was naturgemäß immer öfter Streit mit den Vermietern zur Folge hat. Die Juristen der örtlichen Mietvereine gehen nach den ihnen vorgelegten Abrechnungen regelmäßig davon aus, dass jede zweite Abrechnung von den Mietern unzutreffende Beträge verlangt. Natürlich ist das keine empirisch gesicherte Aussage. Doch die Gerichte haben alle Hände voll zu tun, um Verfahren in Sachen Betriebskosten abzuwickeln.

Die häufigsten Streitpunkte sind:

  • Wann und in welchem Umfang dürfen Kosten umgelegt werden?
  • Sind in der Abrechnung unzulässig Verwaltungs- oder Reparaturkosten enthalten?
  • Wie müssen die Betriebskosten auf mehrere Mieter verteilt werden: nach Verbrauch, nach Wohnfläche, nach der Personenzahl?
  • Wie werden Wohnungsleerstände behandelt?
  • Welche Rechte haben Mieter, die ihre Abrechnung prüfen wollen?
  • Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?
  • Was können Mieter tun, wenn der Vermieter "nicht abrechnet"?

Nebenkosten

Mieter, die nicht übervorteilt werden wollen, sollten wissen, was zu den Betriebs-/Nebenkosten gehört. "Kalt" erwischt es die Mieter bei der Grundsteuer, der Wasserversorgung, dem Abwasser, bei Fahrstuhlkosten, der Straßenreinigung und Müllabfuhr, der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, der Gartenpflege, der Hausflur-Beleuchtung, der Schornsteinreinigung, den Sach- und Haftpflichtversicherungen, dem Aufwand für einen Hausmeister, der Gemeinschaftsantenne/dem Breitbandkabel, den Kosten der Wäschepflege und den "sonstigen Betriebskosten" (etwa dem Aufwand für ein Schwimmbad und/oder eine Sauna). Verwalterkosten dürfen ebenso wenig auf die Mieter umgelegt werden wie Aufwendungen für Reparaturen, die der Vermieter im Laufe des Jahres getragen hat.

Zu den "warmen" Betriebskosten, den Heizkosten, gehören in erster Linie die Aufwendungen für Brennstoffe (Fernwärme, Gas, Öl), ferner für die Bedienung, Überwachung und Pflege der Heizungsanlage, die Kosten für den Betriebsstrom, die Wartungs- und Reinigungskosten, die Kosten für Messungen, für die Anmietung der Erfassungsgeräte sowie für eine Wärmemessdienstfirma.

Korrekte Abrechnung

Der Vermieter hat alle Positionen einzeln aufzulisten, damit der Mieter auf einen Blick prüfen kann, ob nur die gesetzlich zulässigen Aufwendungsarten umgelegt worden sind. Die Gesamtkosten für das Haus müssen - entsprechend dem Aufteilungsschlüssel - auf die einzelnen Wohnungen umgelegt sein.

Für die Verteilung der kalten Betriebskostenarten gilt der vereinbarte Aufteilungsmaßstab: zum Beispiel die Wohnungsgröße oder die Personenzahl. Wasserkosten können auch verbrauchsabhängig abgerechnet werden, wenn entsprechende Erfassungssysteme installiert sind. Heizkosten sind verbrauchsabhängig abzurechnen, wenn mindestens zwei Wohnungen von einer Heizanlage versorgt werden.

Dabei muss der Vermieter 50 bis 70 Prozent der Heizkosten nach Verbrauch verteilen. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden nach einem festen Maßstab, normalerweise nach der Wohnfläche aufgeteilt. Für Mieter in älteren Gebäuden kann der Vermieter - erstmals für 2009 - verpflichtet sein, zu 30 Prozent nach den Grundkosten und zu 70 Prozent nach dem Verbrauch abzurechnen. Die örtlichen Mietervereine informieren über Details. Schließlich ist auch eine verbrauchsabhängige Abrechnung bis zu 100 Prozent möglich, wenn das so vereinbart wurde.

Der Vermieter muss auch leer stehende Wohnungen in seine Abrechnung einbeziehen. Er muss die darauf entfallenden Beträge selbst tragen, darf also die Gesamtkosten für das nur teilweise vermietete Haus nicht einfach auf die vermieteten Wohnungen aufteilen.

Kontrollmöglichkeiten

Der Mieterbund empfiehlt, vor allem darauf zu achten, ob es erhebliche Abweichungen bei den einzelnen Positionen zu denen des Vorjahres gegeben hat. Solche Abweichungen müssen plausibel erklärt sein. Bei Zweifeln hat der Mieter das Recht, die Originalunterlagen des Vermieters einzusehen, er kann aber auch Kopien dieser Unterlagen verlangen, wenn der Vermieter nicht am selben Ort wohnt. Dafür dürfen ihm dann aber Kopierkosten (in der Regel: 25 Cent pro Seite) in Rechnung gestellt werden.

Wichtig auch: Spätestens zwölf Monate nach dem Ende einer Abrechnungsperiode muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung zugeschickt haben; dieser Zeitraum muss nicht unbedingt dem Kalenderjahr entsprechen. Hält er diese Frist nicht ein, so muss der Mieter eine etwaige Nachzahlung nicht leisten.

Beispiel: Fordert ein Vermieter im Jahr 2010 für das Kalenderjahr 2008 Beträge für Betriebskosten nach, so kann der Mieter dem widersprechen. Ausnahme: Der Vermieter hat die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten, zum Beispiel wenn kommunale Gebühren verspätet festgesetzt wurden.

Abrechnen muss der Vermieter aber auf jeden Fall, weil es ja zu einer Rückzahlung von Betriebskosten an den Mieter kommen kann, die vom Vermieter auf jeden Fall - auch noch nach mehr als einem Jahr - zu leisten ist.

Ausführlicher wird das Thema "Die zweite Miete" in einer 98-seitigen Broschüre des Deutschen Mieterbundes behandelt. Zu haben für 5 Euro beim örtlichen Mieterverein oder beim DMB-Verlag, 10169 Berlin (plus Versandkosten): Telefon: 030 223230, Fax: 030 2232 3100.

Quelle:  http://www.ihre-vorsorge.de

 

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